Schülerbeförderung
Die Erstattung von Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler richtet sich nach § 161 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG). Danach besteht ein Anspruch auf Fahrtkostenerstattung für Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz im Werra-Meißner-Kreis der allgemeinbildenden Schulen der Grundstufe (Vorklassen und Klassen 1-4), wenn der Fußweg zur Grundschule weiter als zwei Kilometer ist. Ab der fünften Klasse bis zum Abschluss der Mittelstufe (Sekundarstufe I) an allgemeinbildenden Schulen erfolgt Fahrtkostenerstattung, wenn der Fußweg zur Schule weiter als drei Kilometer ist.
Weiterhin können für folgende Schulformen Fahrtkosten erstattet werden:
- Grundstufe der Berufsschule (1. Ausbildungsjahr)
- 1. Jahr der 2-jährigen Berufsfachschule
- 1. Jahr der Bildungsgänge besonderer Förderung an der Berufsschule nach § 39 Abs. 6 HSchG (z. B. BVJ, BGJ, Pusch B)
Es werden grundsätzlich die Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel erstattet. Die Fahrtkosten für die Benutzung von privaten Fahrzeugen werden nur in begründeten Ausnahmefällen erstattet.
Allgemeine Informationen
Wie, wo und wann beantrage ich die Übernahme der Schülerbeförderungskosten für meine Tochter / meinen Sohn?
Die Übernahme der Beförderungskosten im Rahmen der Schülerbeförderung erfolgt durch Ausgabe des Schülertickets Hessen oder durch eine halbjährliche rückwirkende Kostenerstattung nach vorhergehender Beantragung.
Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Schulen, die von ihrem Wohnort aus die nächstgelegene Schule der gewählten Schulform besuchen, erhalten in der Regel zur Einschulung und bei Schul- und Wohnungswechsel direkt und automatisch über die Schule ein Schülerticket Hessen. Dieses Schülerticket Hessen wird in den Sommerferien direkt an die Eltern versandt. Hierzu müssen die Eltern nicht tätig werden. Es gibt auch keinen Bescheid.
Sollte Ihre Tochter / Ihr Sohn bereits eine Chipkarte des Schülertickets Hessen besitzen, entsorgen Sie diese nicht nach Ablauf des Schuljahres, da ggf. neue Daten für ein weiteres Schuljahr elektronisch auf diese Chipkarte aufgespielt werden.
Erziehungsberechtigte der Schülerinnen und Schüler, die kein Schülerticket Hessen automatisch zugesandt bekommen, aber einen Anspruch auf Übernahme der Beförderungskosten haben (z. B. Besuch der nicht nächstgelegenen Schule), müssen einen Grundantrag stellen.
Seit Ende des Schuljahrs 2022/2023 gibt es die Möglichkeit der elektronischen Antragstellung der Grundanträge. Die Onlinegrundanträge sind in drei Kategorien eingeteilt. Bitte wählen Sie die Schulform aus, für die Sie einen Grundantrag stellen möchten.
Onlineanträge
Grund- und Förderschule
>> Antrag auf Übernahme der Beförderungskosten nach § 161 Hessisches Schulgesetz
Sekundarstufe (Mittelstufe)
>> Antrag auf Übernahme der Beförderungskosten nach § 161 Hessisches Schulgesetz
Berufliche Schule
>> Antrag auf Übernahme der Beförderungskosten nach § 161 Hessisches Schulgesetz
Nach Bearbeitung des Grundantrages erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid, ob dem Schüler/der Schülerin eine Vollkosten- oder eine Teilkostenerstattung gewährt wird oder nicht. Eine Teilkostenerstattung liegt dann vor, wenn der Schüler/die Schülerin eine Schule in einem anderen Bundesland besucht. In diesem Fall dürfen nur die Kosten erstattet werden, die auf dem Schulweg bis zur nächstgelegenen Schule angefallen wären. Dies sind in Hessen die Kosten für das Schülerticket Hessen.
Hinweis
Das Schülerticket Hessen muss bis zum 10. des Monats bestellt werden, dann ist es zum 01. des Folgemonats gültig (z. B. bis zum 10. August bestellen = Gültigkeit ab 01. September). Sollten die Eltern das Ticket zu spät bestellen, benötigen die Schüler/innen bis zum Erhalt des Schülerticket Hessens Wochen- oder Einzeltickets!
Dieser Grundantrag kann auch weiterhin als Download ausgedruckt oder über die besuchte Schule bezogen werden. Der ausgefüllte Grundantrag muss dann mit der Bestätigung der Schule zum Schulbesuch (Sekretariat) bei der Nahverkehrsgesellschaft Werra-Meißner eingereicht werden. In der Regel erfolgt das über die Schule. Dieser Antrag muss nur einmal gestellt werden, es sei denn, der Schüler/die Schülerin zieht um oder wechselt die Schule.
Anträge/Formulare zum Downloaden und ausdrucken:
Gültigkeit des „Schülertickets Hessen“ beim Schulwechsel von der 4. in die 5. Klasse
Schüler/Schülerinnen der 4. Klasse dürfen ihr Ticket nur dann behalten und weiter benutzen, wenn durch die zukünftig besuchte Schule das Schülerticktet Hessen vor den Sommerferien beantragt wurde. Generell gilt: nach der 4. Klasse immer das Schülerticket Hessen aufbewahren! In den meisten Fällen wird das Ticket weiter genutzt.
Hinweis
Das Datum auf der Rückseite des Schülertickets bezieht sich nicht auf den Nutzungszeitraums des Tickets, sondern ist lediglich das technische Haltbarkeitsdatum des Tickets.
Verlust bzw. ungültiges Schülerticket Hessen
Sollte das Schülerticket Hessen verloren gehen, ist im Sekretariat der Schule ein neues Schülerticket Hessen kostenpflichtig zu beantragen.
Sollte das Schülerticket Hessen durch einen technischen Defekt oder ähnliches ungültig werden, das kann nur der Busfahrer testen, benötigen die Schüler / Schülerinnen vom Busfahrer ein 3 Tages-Ticket, welches dann umgehend im Sekretariat vorgelegt werden muss. Von dort wird dann kostenlos ein neues Schülerticket Hessen beantragt.
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung!
Erstattungen
Die eigentliche Erstattung erfolgt schulhalbjährlich rückwirkend. Die entsprechenden Formanträge liegen rechtzeitig vor Ablauf des Schulhalbjahres in den Schulen vor, können bei uns telefonisch angefordert oder als Download ausgedruckt werden. Dieser Erstattungsantrag ist von Ihnen ausgefüllt und mit den erforderlichen Unterlagen versehen über die Schulsekretariate hier einzureichen. Fahrtkosten werden nur erstattet, wenn der Antrag bis zum 31. Dezember des Jahres gestellt wird, in dem das Schuljahr endet.
Unabhängig von der Übernahme der Beförderungskosten durch den Schulträger besteht jedoch ebenso die Möglichkeit, das Schülerticket Hessen – ohne Kostenübernahme durch den Schulträger - zu bestellen. Sie können das Schülerticket Hessen als Abo oder als Jahreskarte bestellen. Weiter Informationen erhalten Sie unter „Schülerticket Hessen“
Anträge/Formulare zum downloaden und ausdrucken:
>> Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten (1. Halbjahr 2023/2024)
>> Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten (2. Halbjahr 2023/2024)
Informationen zum Schulverkehr
Was von außen betrachtet einfach erscheint, ist bei genauem Hinschauen manchmal komplizierter.
Das gilt jedenfalls für den Schulverkehr mit Bus und Bahn.
Hier kommt es auf ein optimales Zusammenspiel an:
Für die Verkehrsunternehmen ist die Logistik mit einer täglich stattfindenden Großveranstaltung vergleichbar – für die Schülerinnen und Schüler und deren Familien ist ein hohes Maß an Zuverlässigkeit erforderlich.
Schülerticket Hessen
Schülerticket Hessen „Die Flatrate für Bus und Bahn“
Für 365 Euro in ganz Hessen das ganze Jahr mobil.
Das Schülerticket Hessen ist die persönliche Jahreskarte für alle Schülerinnen, Schüler und Auszubildende, die in Hessen wohnen, hier zur Schule gehen oder eine Ausbildung machen. Dieses Ticket ist für alle, die einfach einsteigen und losfahren wollen – egal wann, egal wo. Denn mit dem Schülerticket Hessen können Schülerinnen, Schüler und Auszubildende für nur einen Euro am Tag, das ganze Jahr Bus und Bahn mit allen Verkehrsmitteln aller 3 hessischen Verkehrsverbünde (NVV, RMV und VRN) fahren – in ganz Hessen und sogar in den Ferien. Bezahlt wird das Ticket bequem in einem Betrag von 365 Euro oder in 12 Monatsraten à 31 Euro.
Da die Jahreskarte in ganz Hessen gilt, erweitern sich für Schüler und Auszubildende die Einsatzmöglichkeiten - vor allem in der Freizeit.
Hinweis
Die Eltern der Schüler/innen, die einen Erstattungsanspruch der Beförderungskosten haben, müssen rd. 2 Monate, vor Beginn des neuen Schuljahres bei der KVG das STH bestellen, damit das Ticket rechtzeitig zum Schulbeginn zugesandt wird. Sollten die Eltern das Ticket zu spät bestellen bestellen, benötigen die Schüler/innen bis zum Erhalt des Schülerticket Hessens Wochen- oder Einzeltickets!
⇒ Hier erhalten Sie weitere Informationen über das Schülerticket Hessen >> weiter
Informationen zum Download
NVV Abocenter der KVG
Postfach 10 20 02
34020 Kassel
Tel. 0561 780563
Mo.-Do. 8:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-14:00 Uhr
Hier können Sie das Schülerticket Hessen bestellen >>> Abo bestellen