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Beirat |
Die Nahverkehrsgesellschaft
hat einen Beirat mit folgenden Funktionen eingerichtet:
- Der Beirat berät die Gesellschaft bei der Erfüllung
ihrer Aufgaben
- Der Beirat dient der Information seiner Mitglieder
- Die besonderen Interessen von Frauen, Berufspendlern, älteren
Menschen und ÖPNV-Nutzern werden durch den Beirat in die Nahverkehrsgesellschaft
eingebracht.
Dem Beirat gehören
daher insbesondere bestimmte Interessengruppen an, dies sind:
- Fahrgastverbände
- Vertreterinnen von Fraueninteressen
- Deutscher Gewerkschaftsbund
- Industrie- und Handelskammer
- Vertreter/innen der Jugend
- ein Vertreter der Verkehrswissenschaft der
Universität Kassel
- alle Bürgermeister sowie der Landrat des Werra-Meißner-Kreises.
Der Beirat tagt nach
Anlass in unregelmäßigen Abständen auf Einladung des NWM-Aufsichtsratsvorsitzenden.