

In vielen Bereichen des Werra-Meißner-Kreises werden als besonderes - sogenanntes bedarfsgesteuertes alternatives - ÖPNV-Angebot Anruf-Sammeltaxen-Verkehre angeboten. Teils als alleinige Fahrangebote, teils ergänzend zum Buslinienverkehr.In den Fahrplänen sind über der Fahrzeit-Spalte die AST-Verkehre grundsätzlich mit einem "Telefonhörer"-Symbol besonders gekennzeichnet, da es sich um anrufpflichtige Fahrtangebote handelt.
Aber welche besonderen Bedingungen sind dabei zu beachten? Wie funktioniert das?
So funktioniert das AnrufSammelTaxi (AST) !
Für AST-Verkehre gibt es feststehende Fahrpläne.
Eine AST-Fahrt findet - im Gegensatz zur Busbenutzung – nur nach vorheriger telefonischer (oder auch persönlicher) Anmeldung statt und wird in der Regel mit einem PKW-Taxi (evtl. auch Kleinbus) durchgeführt. Ohne Anmeldung findet keine Fahrt statt.
Anmeldung des Fahrtwunsches mindestens 30 Minuten vor der gewünschten Abfahrzeit telefonisch unter der im Fahrplan enthaltenen Tel.-Nr.
Nennen Sie bei der Anmeldung: Namen, Abfahrtstelle, Abfahrtzeit, Anzahl der Mitfahrer, Ausstiegshaltestelle, evtl. größere Gepäckstücke, Kinderwagen etc.
Gehen Sie rechtzeitig zu der gewünschten Abfahrtshaltestelle.
Falls mehrere Fahrgäste mitfahren, kann sich die Abfahrzeit um wenige Minuten verzögern.
Das AST-Fahrzeug kommt dann als Taxi (evtl. Kleinbus) an die Haltestelle und ist immer als AST gekennzeichnet.
Im AST-Verkehr gilt der normale NVV-Fahrpreis-Tarif zuzüglich eines kleinen AST-Zuschlages (Einzelfahrkarte 1,00 Euro). Fahrkarten erhalten Sie beim Fahrer.
Für Rück- oder Verständnisfragen stehen wir bei der Nahverkehrsgesellschaft unter Telefon 05651 / 7457-15 gern zur Verfügung.